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Teure Geräte untereinander leihen: Ausleihe und Rückgabe belegen

Bohrmaschine, Beamer, Kamera, Anhänger: So erfasst du ein Gerät mit Zustand und Seriennummer. Ausleihe und Rückgabe bestätigt der Entleiher per Link.

Veröffentlicht von Adrian Vogel · Lesedauer: ca. 11 Minuten · Stand: Oktober 2026 · Rechtsraum: Deutschland

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Vorab: Diese Anleitung ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Sie fasst allgemeine Regeln zur Leihe zusammen. Und sie zeigt, wie du eine Ausleihe in OWNAMIC festhältst. Ob im Einzelfall eine Leihe vorliegt, hängt von den Umständen ab. Das gilt auch dafür, wer für einen Schaden zahlt. Hier zählen auch eure Verträge. Bei Streit helfen Verbraucherzentrale oder eine Anwältin.

In Kürze:

  • Am Ende hast du für jede Ausleihe zwei bestätigte Einträge mit Fotos.
  • Du brauchst ein OWNAMIC-Konto. Der Entleiher braucht keins.
  • Ein Eintrag dauert auf dem Handy etwa zwei Minuten.
  • OWNAMIC prüft keine Versicherung und erstellt keinen Leihvertrag.

Warum geteilte Gegenstände einen geteilten Überblick brauchen, steht im Beitrag Hausrat aufteilen: Erbengemeinschaft, Familie, Nachbarschaft. Hier geht es um den heiklen Teil. Die Bohrmaschine geht über den Gartenzaun. Zwei Wochen später kommt sie mit einem Riss im Gehäuse zurück. War der schon da?

Nahaufnahme einer Kappsäge beim Schnitt, die Hände in Arbeitshandschuhen halten Griff und Werkstück
Eine Kappsäge braucht man selten. Teilen lohnt sich, wenn Übergabe und Rückgabe festgehalten sind.

Was du wissen solltest

Leihe, Miete oder Gefälligkeit. Du gibst jemandem ein Gerät unentgeltlich, also umsonst, zum Benutzen. Rechtlich ist das eine Leihe (§ 598 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB). Nimmst du Geld dafür, ist es eine Miete. Für sie gelten eigene Regeln. Bei kurzen, spontanen Überlassungen kann es auch eine bloße Gefälligkeit sein. Das ist ein Freundschaftsdienst ohne Vertrag. Für einen Vertrag sprechen etwa eine vereinbarte Rückgabe, eine gewisse Dauer oder ein hoher Wert. Bei einer Kamera für den Urlaub oder einem Anhänger für den Umzug spricht viel für eine Leihe.

Was die Leihe regelt, in der Kurzfassung:

  • Der Verleiher haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 599 BGB). Vorsatz heißt: absichtlich. Grob fahrlässig heißt: Jemand lässt die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß außer Acht. Verschweigt der Verleiher einen Mangel arglistig, also mit Absicht, muss er den Schaden ersetzen, der dem Entleiher daraus entsteht (§ 600 BGB). Weißt du, dass das Kabel der Säge angeknackst ist? Dann sag es lieber.
  • Der Entleiher zahlt die üblichen Kosten für den Erhalt (§ 601 BGB), etwa für Verbrauchsmaterial.
  • Normale Abnutzung muss er nicht ersetzen, solange er das Gerät wie vereinbart benutzt (§ 602 BGB). Für Schäden durch Unachtsamkeit haftet er dagegen.
  • Er darf das Gerät nicht ohne Erlaubnis an andere weitergeben (§ 603 BGB). Tut er es doch, haftet er für Schäden, die daraus entstehen. Unter Umständen haftet er sogar für Zufall, also auch ohne eigene Schuld.
  • Zurück kommt das Gerät nach der vereinbarten Zeit oder wenn der Zweck erfüllt ist. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus dem Zweck nichts? Dann kannst du es jederzeit zurückfordern (§ 604 BGB). Brauchst du es unerwartet selbst, kannst du die Leihe kündigen (§ 605 BGB).

Sechs Monate, dann ist es vorbei. Als Verleiher kannst du Ersatz für Schäden oder Veränderungen am Gerät verlangen. Diese Ansprüche verjähren aber in sechs Monaten (§ 606 BGB). Verjährt heißt: Du kannst sie danach nicht mehr durchsetzen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem du das Gerät zurückbekommst. Bemerkst du einen Schaden erst beim nächsten Gebrauch im Frühjahr? Dann bist du womöglich schon zu spät dran. Deshalb ist der wichtigste Moment beim Verleihen nicht die Übergabe, sondern die Rückgabe.

Die Haftpflicht zahlt nicht automatisch. Beschädigt der Entleiher dein Gerät, ist das ein Fall für seine private Haftpflichtversicherung. Das ist die Versicherung für Schäden, die man anderen zufügt. Genau dort steckt ein häufiger Ausschluss. Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Sachen sind nach vielen Bedingungen nicht versichert. Manche Tarife schließen sie über einen Zusatzbaustein ein. Dann gilt oft eine Obergrenze. Und manches ist ausgeschlossen, etwa Verschleiß oder zu starke Beanspruchung.

Bei einer Gefälligkeit ohne Vertrag gilt etwas anderes. Hier nehmen Gerichte oft an, dass die Haftung für leichte Fahrlässigkeit stillschweigend ausgeschlossen ist. Leicht fahrlässig ist ein kleiner Moment der Unachtsamkeit. Hat der Schädiger aber eine Haftpflichtversicherung, zahlt die trotzdem. So hat der Bundesgerichtshof 2016 entschieden. Was in deinem Fall gilt, steht in den Bedingungen von Verleiher und Entleiher.

Anhänger sind Fahrzeuge. Ein Pkw-Anhänger braucht eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflicht zahlt bei Schäden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs in der Regel nicht. Diese Regel heißt Benzinklausel. Schäden am Anhänger selbst deckt nur eine Kasko, falls es eine gibt. Kasko ist die Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Kläre außerdem, ob der Führerschein des Entleihers zu Auto und Anhänger zusammen passt.

Was in eine Leihabsprache gehört. Ein Formular braucht es nicht. Eine Nachricht im Chat oder ein Zettel reicht, wenn diese Punkte drinstehen:

  • welches Gerät, mit Seriennummer und vollständigem Zubehör
  • der Zustand bei der Übergabe, mit Fotos
  • wofür es gebraucht wird und bis wann es zurückkommt
  • ob es an andere weitergegeben werden darf
  • wer Verbrauchsmaterial zahlt (Sägeblatt, Bohrer, Lampe, Sprit)
  • was bei einem Schaden passiert und ob die Haftpflicht des Entleihers geliehene Sachen einschließt

OWNAMIC hält die meisten dieser Punkte direkt am Gerät fest. Der Entleiher bestätigt sie mit einem Klick.

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Schritt 1: Das Gerät erfassen

Leg dir zuerst eine Sammlung für alles an, was du verleihst:

  1. Tippe auf Plus und wähle unter Manuell den Eintrag Template.
  2. Wähle „Werkzeuge“ und nenne die Sammlung z. B. „Zum Verleihen“.
  3. Behalte Elektrowerkzeuge. Ergänze mit Eigenes hinzufügen z. B. „Technik“ für Beamer und Kamera.
  4. Tippe auf Struktur erstellen.

Dann erfasst du jedes Gerät mit Detailaufnahmen. Das sind bis zu fünf Bilder von einem Objekt:

  1. Gesamtansicht
  2. Typenschild mit Seriennummer
  3. Zubehör, ausgebreitet: Koffer, Akkus, Ladegerät, Fernbedienung, Kabel, Objektivdeckel
  4. Gebrauchsspuren, die es schon gibt: Kratzer, Dellen, abgegriffene Stellen
  5. Bei Technik das eingeschaltete Gerät, z. B. das Bild des Beamers an der Wand

Unter „Was man nicht sieht“ trägst du Marke, Modell, Kaufpreis und Zustand ein. Danach öffnest du das Objekt und prüfst die Felder:

  • Seriennummer: Sie macht aus „eine Kamera“ genau deine Kamera.
  • Zustand: z. B. „Sehr gut“ oder „Gut“. Das Feld zeigt den aktuellen Stand. Die Geschichte des Zustands entsteht über die Ereignisse in Schritt 4 und 5.
  • Beschreibung: Hier stehen Zubehör und Leihregeln. Die Beschreibung sehen später alle im Gemeinsamen Bereich. Zum Beispiel: „Mit Koffer, 2 Akkus, Ladegerät. Bohrer bitte selbst mitbringen. Akku geladen zurück. Nicht weiterverleihen.“

Mit Datei hochladen hängst du den Kaufbeleg und die Bedienungsanleitung an. Beides siehst nur du. Im Gemeinsamen Bereich zeigt OWNAMIC Dokumente nie. Braucht der Entleiher die Anleitung, schick sie ihm direkt.

Schritt 2: Einen Gemeinsamen Bereich anlegen

Ein Gemeinsamer Bereich zeigt Freunden oder Nachbarn, was sie sich leihen können. Und ob es gerade verliehen ist.

  1. Öffne in der Seitenleiste Gemeinsame Bereiche und tippe auf Neuer Bereich.
  2. Gib als Name z. B. „Werkzeug unter Nachbarn“ ein. Als Beschreibung passt „Was wir uns gegenseitig leihen“.
  3. Finanzdaten einbeziehen bleibt aus. Dann entfernt OWNAMIC Kaufpreise und Schätzwerte, bevor sie verschickt werden. Deine Nachbarn sehen die Gegenstände, nicht was sie gekostet haben.
  4. Schalte Status teilen ein. Dann sehen alle, ob ein Gerät gerade verliehen ist.
  5. Schalte Ereignisse teilen ein, wenn die Mitglieder die Ausleihen sehen sollen. Anhänge zeigt OWNAMIC dabei nie.
  6. Tippe auf Weiter. Tippe unter Objekte einbringen auf Sammlung.
  7. Markiere „Zum Verleihen“ und tippe auf Auswählen. Der Inhalt kommt mit.

Schritt 3: Einladen und gegenseitig einbringen

  1. Trag unter Personen einladen die E-Mail-Adresse ein und tippe auf Einladen. Eingeladene sind Betrachter.
  2. Tippe auf Nachricht kopieren und verschick die Nachricht selbst. OWNAMIC schreibt niemanden in deinem Namen an.
  3. Tippe auf Fertig, dann auf Zum Bereich.

Ein Bereich fasst bis zu fünf Mitglieder, dich eingerechnet. Wer eingeladen ist, tippt auf Annehmen. Danach kann er mit Eigene Objekte einbringen seine eigenen Geräte zeigen. So entsteht ein gemeinsamer Bestand. Bei jedem Gerät steht der Name der Person, der es gehört.

Ein Detail, das man leicht übersieht: Bei Objekten anderer Mitglieder sind Status anzeigen und Ereignisse anzeigen zunächst aus. Jede Person schaltet das für ihre Geräte selbst ein. Das geht über das Regler-Symbol Anzeigeeinstellungen am Objekt.

Schritt 4: Die Ausleihe eintragen und bestätigen lassen

Der Nachbar steht vor der Tür. So hältst du die Übergabe fest, auf dem Handy in zwei Minuten:

  1. Öffne das Gerät und tippe auf Ereignis hinzufügen.
  2. Wähle unter Status & Ort die Art Verliehen.
  3. Bei „Wann war das?“ steht heute. Tippe auf Mehr Details und gib unter Name etwa „An Christoph verliehen“ ein.
  4. In die Beschreibung kommen Zweck, Rückgabe und Zubehör: „Für den Obstbaumschnitt. Rückgabe Sonntag. Mit Koffer, 2 Akkus, Ladegerät.“
  5. Lass das Betragsfeld leer, wenn kein Geld fließt. Ein Betrag würde dem Entleiher beim Signieren angezeigt und mitversiegelt.
  6. Tippe auf Speichern.
  7. Tippe unter Foto oder Dokument anhängen (optional) auf Foto aufnehmen. Fotografiere das Gerät jetzt, vor der Übergabe. Bis zu drei Anhänge passen an ein Ereignis.
  8. Wähle unter Ereignis bestätigen den Punkt Von einem Dritten bestätigen lassen.
  9. Trag bei Wer soll signieren? (optional) z. B. „Christoph, Nachbar“ ein. Tippe auf Signatur-Link erstellen.
  10. Der Link erscheint genau einmal. Gib ihn mit Link kopieren weiter. Oder lass den Nachbarn gleich den QR-Code anzeigen scannen. Dann tippst du auf Fertig.

Dein Nachbar sieht auf seinem Handy das Gerät, den Eintrag und die Fotos. Er sieht sie genau so, wie sie versiegelt werden. Er braucht kein Konto. Er nennt seine E-Mail-Adresse und tippt auf Code zusenden. Dann bestätigt er mit Diesen Eintrag bestätigen. Ist er bei OWNAMIC angemeldet und seine Adresse bestätigt, reicht Mit meiner Konto-E-Mail signieren.

Danach ist der Eintrag versiegelt. Weder er noch seine Fotos lassen sich ändern, auch nicht von dir. Deshalb machst du die Fotos, bevor du den Link erzeugst. Der Link gilt 14 Tage. Pro Ereignis läuft nur eine Anfrage. Im Gemeinsamen Bereich steht das Gerät jetzt als Verliehen.

Selbst bestätigen? Unter Selbst bestätigen kannst du den Eintrag mit Mit meinem Account bestätigen auch allein versiegeln. Das hält fest, dass der Eintrag seitdem unverändert ist. Es bleibt aber deine eigene Aussage. Für eine Übergabe zählt die Bestätigung des Entleihers mehr.

Schritt 5: Die Rückgabe eintragen, mit Zustand

Das Gerät kommt zurück. Jetzt nimmst du dir zwei Minuten, bevor es im Keller verschwindet.

  1. Prüfen, solange der Entleiher dabei ist: Ist das Zubehör vollständig? Sind Gehäuse, Kabel, Linse und Reifen in Ordnung? Läuft es?
  2. Tippe am Gerät auf Ereignis hinzufügen und wähle Zurückgegeben.
  3. Trag unter Mehr Details bei Name z. B. „Von Christoph zurückgegeben“ ein.
  4. In die Beschreibung kommt der Zustand: „Vollständig, funktioniert, keine neuen Schäden.“ Oder eben: „Neuer Riss am Gehäuse links, Akku 2 fehlt.“
  5. Tippe auf Speichern. Fotografiere dann mit Foto aufnehmen den Zustand bei der Rückgabe. Nimm dieselben Blickwinkel wie bei der Ausleihe.
  6. Tippe auf Signatur-Link erstellen und lass den Entleiher bestätigen, wie in Schritt 4.

Jetzt stehen am Gerät zwei versiegelte Einträge. Der erste zeigt, wer es wann in welchem Zustand mitgenommen hat. Der zweite zeigt, wie es zurückkam. Im Gemeinsamen Bereich ist der Status Verliehen wieder verschwunden.

Schritt 6: Wenn etwas kaputt ist

  • Schaden festhalten. Ist der Schaden schon bei der Rückgabe sichtbar, steht er im Eintrag „Zurückgegeben“. Taucht er erst später auf, legst du mit Ereignis hinzufügen eine Schadensmeldung an, mit Fotos und Datum. Auch sie lässt sich bestätigen, vom Entleiher oder von einem Gutachter.
  • Zustand anpassen. Im Feld Zustand stellst du z. B. Beschädigt ein.
  • Reden. Zeig die Fotos von Ausleihe und Rückgabe nebeneinander. Meistens erledigt sich der Streit, bevor er beginnt.
  • Versicherung klären. Der Entleiher fragt bei seiner Haftpflichtversicherung nach, ob geliehene Sachen mitversichert sind. Die Einträge mit Fotos, Seriennummer und Kaufbeleg gibst du ihm über Exportieren als PDF. Das PDF listet angehängte Dateien nur auf. Den Kaufbeleg schickst du getrennt mit.
  • Reparatur eintragen. Wird das Gerät repariert, hältst du das als Reparatur fest. Trag den Betrag ein und hänge die Rechnung an. Die Werkstatt kann den Eintrag bestätigen.
  • Die Frist im Blick behalten. Sechs Monate nach der Rückgabe können Ansprüche verjährt sein.

Typische Fehler

  • Fotos nach dem Link. Ein versiegelter Eintrag nimmt keine Fotos mehr an. Erst fotografieren, dann den Link erzeugen.
  • Zubehör nicht aufgeschrieben. Der fehlende zweite Akku fällt erst auf, wenn die Liste ihn nennt.
  • Rückgabe „nebenbei“. Wer das Gerät ungeprüft wegstellt, merkt einen Schaden womöglich erst nach Ablauf der sechs Monate.
  • Weiterverleihen nicht geregelt. Ein Satz in der Beschreibung genügt.
  • Haftpflicht vorausgesetzt. Ob geliehene Sachen versichert sind, steht in den Bedingungen, nicht im Bauchgefühl.

Was OWNAMIC dabei nicht tut

  • Keine Reservierung, kein Kalender, keine Erinnerung an die Rückgabe. Ein Gemeinsamer Bereich zeigt, was da ist und ob es verliehen ist. Wann du es zurückforderst, entscheidest du.
  • Der Entleiher trägt nichts an deinem Gerät ein. Mitglieder sehen fremde Objekte nur. Ereignisse legt immer der Eigentümer an.
  • Keine Abrechnung, keine Kaution. Geld, Pfand oder Kuchen regelt ihr selbst.
  • Keine Vertragsvorlage. OWNAMIC hält Gerät, Zustand und Absprachen fest. Einen Leihvertrag erstellt es nicht.
  • Eine Signatur ist eine einfache elektronische Signatur. Das ist die einfachste Form einer digitalen Bestätigung. Sie belegt, dass die genannte Adresse genau diesen Stand bestätigt hat. Sie belegt nicht, dass der Inhalt stimmt oder wer rechtlich haftet.
  • OWNAMIC prüft keine Versicherung.

Checkliste zum Mitnehmen

  • Sammlung „Zum Verleihen“ angelegt
  • Jedes Gerät mit Detailaufnahmen, Seriennummer, Zustand und Zubehör erfasst
  • Leihregeln in die Beschreibung geschrieben
  • Kaufbeleg und Bedienungsanleitung angehängt
  • Gemeinsamer Bereich ohne Finanzdaten, mit geteiltem Status
  • Freunde oder Nachbarn eingeladen, Anzeigeeinstellungen geprüft
  • Bei jeder Ausleihe: „Verliehen“, Fotos, Signatur-Link
  • Bei jeder Rückgabe: prüfen, „Zurückgegeben“, Fotos, Signatur-Link
  • Eigene Haftpflicht geprüft: Sind geliehene Sachen mitversichert?

Weiterlesen: Hausrat aufteilen: Erbengemeinschaft, Familie, Nachbarschaft · Wie ein Serviceheft, nur für alle deine Wertgegenstände · Wem gehört was in der WG?

Wie das zusammen aussieht, zeigt die Videoanleitung „Werkzeug unter Nachbarn“ (4 Minuten) in der Hilfe zu den Gemeinsamen Bereichen. Sandro verleiht seine Leiter an Christoph. Beide haben ein eigenes Konto. Christoph bestätigt Ausleihe und Rückgabe. Du öffnest die Hilfe auf der Seite Gemeinsame Bereiche über Hilfe & Erklärung.

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Quellen

Ob geliehene Sachen in der Haftpflicht mitversichert sind, regelt jeder Tarif anders. Die rechtlichen Hinweise sind allgemeine Grundregeln. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn eine geliehene Bohrmaschine kaputtgeht?

Bei einer Leihe haftet der Entleiher grundsätzlich für Schäden, an denen er schuld ist. Normale Abnutzung bei üblichem Gebrauch muss er nicht ersetzen (§ 602 BGB). Der Verleiher haftet nur, wenn er absichtlich oder grob fahrlässig handelt (§ 599 BGB). Grob fahrlässig heißt: Er lässt die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maß außer Acht. Im Einzelfall kann es anders liegen. Das ist keine Rechtsberatung.

Zahlt meine Haftpflichtversicherung, wenn ich etwas Geliehenes beschädige?

Nicht unbedingt. Schäden an geliehenen Sachen sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Oder sie sind nur über einen Zusatzbaustein mitversichert. Dann gilt oft eine Obergrenze, und manches ist ausgeschlossen, etwa Verschleiß. Prüf deine Bedingungen, bevor du dir etwas Teures leihst.

Braucht der Entleiher ein OWNAMIC-Konto, um die Ausleihe zu bestätigen?

Nein. Er öffnet den Signatur-Link und nennt seine E-Mail-Adresse. Dann bestätigt er mit einem sechsstelligen Code. Ist er bei OWNAMIC angemeldet und seine Adresse bestätigt, reicht ein Klick auf „Mit meiner Konto-E-Mail signieren“. Den Gemeinsamen Bereich sieht nur, wer Mitglied ist.

Wie lange kann ich nach der Rückgabe noch Schadensersatz verlangen?

Sechs Monate, gerechnet ab dem Tag, an dem du das Gerät zurückbekommst. Danach sind deine Ansprüche wegen Schäden oder Veränderungen am Gerät verjährt. Du kannst sie dann nicht mehr durchsetzen (§ 606 BGB). Prüf das Gerät deshalb gleich bei der Rückgabe und halte den Zustand fest.

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