Veröffentlicht von Adrian Vogel · Lesedauer: ca. 4 Minuten · Stand: November 2026 · Rechtsraum: Deutschland
Ein Mensch ist gestorben, und mit der Trauer kommt die Post: Rechnungen, ein Brief vom Amtsgericht, vielleicht eine Mahnung. Schnell steht die Frage im Raum, ob du das Erbe überhaupt annehmen willst. Und gleich danach die nächste: Was wird aus der Wohnung, aus Sofa, Geschirr und Fotoalben, wenn du ausschlägst?
Vorab: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er beschreibt allgemein die Lage in Deutschland. Deinen Einzelfall klärst du mit dem Nachlassgericht, einem Notar oder einer Fachanwältin für Erbrecht.
Was heißt „ausschlagen“?
Ausschlagen heißt: Du sagst Nein zum Erbe. Und zwar zum ganzen Erbe. Du kannst nicht das Auto nehmen und die Schulden ablehnen. Rechtlich giltst du danach so, als wärst du nie Erbe gewesen (§ 1953 BGB).
Viele schlagen aus, weil sie Schulden fürchten. Denn wer erbt, übernimmt auch offene Rechnungen und Kredite der verstorbenen Person.
Wie viel Zeit hast du?
In der Regel sechs Wochen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem du erfährst, dass du erbst. Meist ist das der Tag, an dem du vom Tod erfährst. Gibt es ein Testament, beginnt sie frühestens mit dem Brief vom Nachlassgericht. Sechs Monate sind es, wenn die verstorbene Person zuletzt nur im Ausland gelebt hat oder du bei Fristbeginn im Ausland warst (§ 1944 BGB). Lässt du die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen.
Rechne dir den Tag gleich hier aus. Trag ein, wann du davon erfahren hast. Der Rechner zeigt dir den letzten Tag für die Ausschlagung und wie viele Tage dir noch bleiben. Gespeichert wird nichts.
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Was passiert mit dem Hausrat?
Schlägst du aus, gehört dir nichts aus dem Nachlass. Möbel, Kleidung, Schmuck, Auto und Erinnerungsstücke gehen zusammen mit Geld und Schulden an die Person, die als Nächstes erbt. Das sind oft deine eigenen Kinder. Für sie läuft dann eine eigene Frist. Sind sie minderjährig, müssen beide sorgeberechtigten Eltern für sie ausschlagen. Die Ausschlagung nur eines Elternteils reicht nicht (Service Berlin).
Schlagen alle aus, erbt am Ende der Staat (§ 1936 BGB). Er kann nicht ablehnen, zahlt die Schulden aber nicht aus eigener Tasche (Verbraucherzentrale).
Zwei Dinge überraschen viele:
- Was du mitgenommen hast, gibst du zurück. Auch die Armbanduhr oder das Fotoalbum, das schon bei dir zu Hause liegt. Möchtest du ein Erinnerungsstück behalten, frag die Person, die nach dir erbt.
- Was dir gehört, bleibt deins. Hast du der verstorbenen Person etwas geliehen, etwa einen Akkuschrauber, gehört er nicht zum Nachlass. Es hilft, wenn du das zeigen kannst, zum Beispiel mit dem Kaufbeleg.
Was darfst du tun, bis du entschieden hast?
Hier liegt die größte Falle. Wer Dinge aus dem Nachlass an sich nimmt, verkauft, verschenkt oder entsorgt, kann damit zeigen, dass er das Erbe annimmt. Juristen nennen das Annahme durch schlüssiges Verhalten: Du sagst nichts, aber dein Handeln spricht für dich (Justizportal NRW). Dann ist die Ausschlagung womöglich vom Tisch.
Nichts am Bestand ändert dagegen:
- Zimmer fotografieren und filmen
- Dinge auflisten, ohne sie mitzunehmen
- Post, Kontoauszüge und Verträge sichten
- Schulden und laufende Kosten notieren
Auch bei Dingen, die nicht warten können, etwa einem vollen Kühlschrank oder einem tropfenden Rohr, fragst du im Zweifel vorher beim Nachlassgericht nach. Es kann den Nachlass auch selbst sichern lassen, zum Beispiel durch einen Nachlasspfleger (§ 1960 BGB).
Lohnt sich das Erbe? Erst der Überblick
Ob du annimmst oder ausschlägst, entscheidest du leichter mit einer Liste: Was ist da, und was steht dem gegenüber? Auf die eine Seite kommen Konten, Auto, Wertsachen und Hausrat. Auf die andere offene Rechnungen, Kredite und die Kosten der Bestattung.
Beim Hausrat lohnt ein nüchterner Blick. Gebrauchte Möbel bringen meist weniger, als man denkt. Einzelne Stücke können aber überraschen, etwa Silberbesteck, Schmuck oder eine Münzsammlung. Wie du den Wert einschätzt, steht in Wert ermitteln.
Genau dabei hilft dir OWNAMIC. Du filmst die Wohnung Zimmer für Zimmer. OWNY, der KI-Assistent, erkennt bis zu 40 Dinge pro Video und nennt einen Orientierungswert. Kontoauszüge, Kreditverträge und Rechnungen fotografierst du dazu. So stehen Vermögen und Schulden auf einer Liste. Miterben sehen sie in einem Gemeinsamen Bereich, ändern können sie nichts. Für Notar oder Nachlassgericht gibt es die Liste als PDF. Dabei bleibt alles an seinem Platz: Du hast nichts mitgenommen.
Lieber erst auf Papier? Auf der Seite Nachlass findest du ein Muster-Nachlassverzeichnis und eine leere Vorlage zum Herunterladen, kostenlos und ohne Konto.
So schlägst du aus
- Wo: beim Nachlassgericht. Das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Du kannst die Erklärung auch beim Amtsgericht an deinem eigenen Wohnort abgeben.
- Wie: persönlich zu Protokoll beim Gericht oder mit einer Erklärung, die ein Notar beglaubigt hat (§ 1945 BGB). Ein einfacher Brief reicht nicht.
- Wann: Die Erklärung muss vor dem Fristende beim Gericht sein. Termine sind oft knapp, also kümmere dich früh darum.
- Was es kostet: Die Gebühr hängt vom Wert des Nachlasses ab. Sie beträgt mindestens 30 Euro, auch wenn nur Schulden da sind (Justizportal NRW).
- Was du mitbringst: deinen Ausweis, wenn vorhanden die Sterbeurkunde, und Namen und Anschriften der weiteren Verwandten.
Reicht der Überblick nicht für eine klare Entscheidung? Es gibt auch Wege, die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen, etwa eine Nachlassverwaltung. Die Verbraucherzentrale erklärt sie. Lass dich dazu beraten, bevor die Frist abläuft.
Weiterlesen: Haushaltsauflösung vorbereiten · Elternhaus auflösen mit Geschwistern · Hausrat aufteilen in der Erbengemeinschaft
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Quellen
- § 1944 BGB, Ausschlagungsfrist: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html
- § 1945 BGB, Form der Ausschlagung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1945.html
- § 1953 BGB, Wirkung der Ausschlagung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1953.html
- § 1936 BGB, Gesetzliches Erbrecht des Staates: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1936.html
- § 1960 BGB, Sicherung des Nachlasses, Nachlasspfleger: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1960.html
- Verbraucherzentrale: Erbe ausschlagen – das müssen Sie wissen (Stand 13.01.2025): https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/erbe-ausschlagen-das-muessen-sie-wissen-32411
- Justizportal NRW: Ausschlagung (Form, Frist, Mindestgebühr): https://www.justiz.nrw/BS/recht_a_z/A/ausschlagung/index.php
- Justizportal NRW: Erbannahme (Annahme durch schlüssiges Verhalten): https://www.justiz.nrw/BS/recht_a_z/E/Erbannahme/index.php
- Service Berlin: Ausschlagung der Erbschaft (Unterlagen, Gebühren, minderjährige Kinder): https://service.berlin.de/dienstleistung/326768/
Fristen und Regeln hängen vom Einzelfall ab. Die Angaben geben den allgemeinen Stand vom November 2026 wieder.