Veröffentlicht von Adrian Vogel · Lesedauer: ca. 9 Minuten · Stand: Oktober 2026 · Rechtsraum: Deutschland
Vorab: Diese Anleitung ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie beschreibt allgemein die Lage in Deutschland. Fragen zu Erbe, Ausschlagung oder Mietvertrag klärst du im Einzelfall mit Notar, Fachanwalt oder Mieterverein.
In Kürze:
- Erst sichern und erfassen, dann verkaufen und verschenken, zuletzt räumen lassen.
- Die Entrümpelungsfirma kommt am Ende und nur für das, was wirklich weg muss.
- Ein verlässlicher Preis braucht eine Besichtigung und ein schriftliches Angebot.
- OWNAMIC hilft beim Erfassen und Sortieren. Es räumt nichts und berät nicht zum Erbe.
Kurz erklärt
Eine Haushaltsauflösung räumt eine ganze Wohnung oder ein ganzes Haus. Anlass ist oft ein Todesfall, ein Umzug ins Pflegeheim oder ins Ausland. Die meisten denken zuerst an die Entrümpelungsfirma. Entscheidend ist aber die Zeit davor. Was dann gesichert, verkauft oder verschenkt ist, muss niemand mehr abtragen. Und was erfasst ist, kann später niemand vermissen, ohne dass es eine Liste gibt. Diese Checkliste ordnet die Schritte so, dass nichts Wichtiges im Container landet.
Was du wissen solltest
Im Erbfall gehört der Hausrat allen Erben gemeinsam. Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Über einzelne Stücke entscheiden sie nur gemeinsam. Niemand verkauft oder entsorgt allein. Wie Geschwister das praktisch lösen, steht im Beitrag Elternhaus auflösen mit Geschwistern.
Ausräumen kann als Annahme des Erbes gelten. Für die Ausschlagung bleiben in der Regel sechs Wochen (§ 1944 BGB). Wer in dieser Zeit verkauft oder räumt, kann damit zeigen, dass er das Erbe annimmt. Fotografieren und Erfassen ändern dagegen nichts am Bestand.
Eine Mietwohnung hat eine Frist. Stirbt der Mieter, können Erben und Vermieter innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Bis zum Ende des Mietverhältnisses muss die Wohnung leer sein. Wie sie zu übergeben ist, steht im Mietvertrag. Meist heißt das: besenrein.
Was eine Haushaltsauflösung kostet, lässt sich nicht pauschal sagen. Der Preis hängt von Menge und Art des Hausrats ab, von der Zahl der Helfer und Arbeitstage, von der Anfahrt und davon, wie gut die Wohnung zugänglich ist, etwa Etage und Aufzug. Preise und Vorgehen der Firmen unterscheiden sich stark. Manche rechnen verwertbare Gegenstände gegen. Jedes Stück, das vorher verkauft oder verschenkt ist, macht die Rechnung kleiner.
Vorsicht bei Lockpreisen. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Firmen, die sich im Internet wie die Stadtreinigung aufmachen. Am Telefon versprechen sie 25 bis 35 Euro je Kubikmeter Sperrmüll. Vor Ort berechnen sie die Menge dann anders oder erklären Möbel zu Sondermüll. Bezahlt wird nur der vereinbarte Preis. Ein Blick ins Impressum zeigt, wer hinter einer Seite steht.
Schritt 1: Klären, wer entscheidet und bis wann
Wer darf über den Hausrat entscheiden? Im Erbfall alle Erben gemeinsam. Bei einem Umzug ins Heim die Person selbst oder wer eine Vollmacht hat. Geht es nicht um deinen eigenen Haushalt, brauchst du eine solche Berechtigung, etwa eine Vorsorgevollmacht oder als Erbe einen Erbschein. Schreib auf, wer mitreden will und bis wann die Wohnung leer sein muss. Aus dem Termin rechnest du rückwärts: Für Verkauf und Spenden brauchst du Wochen, nicht Tage.
Ist die Wohnung gemietet, lies den Mietvertrag. Er regelt, wie sie zu hinterlassen ist. Ein Gespräch mit dem Vermieter lohnt sich: Plant er ohnehin eine Sanierung, sind manche Arbeiten überflüssig.
Schritt 2: Papiere und Erinnerungen sichern
Bevor irgendetwas die Wohnung verlässt, sicherst du, was sich nicht ersetzen lässt:
- Testament, Verträge, Versicherungspolicen, Kontoauszüge, Rentenbescheide
- Kaufbelege, Gutachten, Zertifikate und Garantien für wertvolle Stücke
- Fotoalben, Briefe, Tagebücher und Urkunden
- Schlüssel, Zugangsdaten auf Zetteln, Bankkarten
Such die Wohnung gründlich ab, auch an ungewöhnlichen Stellen. Bei fremden Haushalten werden Verstecke mit Bargeld oder Schmuck immer wieder übersehen. Und was der Entrümpler übernimmt, gehört ihm nach der Übergabe in der Regel.
Leg für alles Gefundene eine Kiste an, die nicht angerührt wird. Was Papiere über den Wert eines Stücks verraten, zeigt der Beitrag Wertverfall ohne Papiere.
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Schritt 3: Raum für Raum erfassen
Geh die Wohnung Raum für Raum durch, mit Keller, Dachboden und Garage. Fotografiere jeden Schrank geöffnet. Filme die Räume einmal ganz. So gibt es später eine Liste, auch wenn ein Teil der Familie nicht vor Ort ist.
In OWNAMIC erfasst du die Wohnung per Video oder Foto. OWNY erkennt die Stücke, legt sie einzeln an und nennt eine Wertspanne als Orientierung. Die Liste können alle Beteiligten ansehen, wenn du sie in einen Gemeinsamen Bereich einbringst.
Schritt 4: Wertvolles erkennen
Die meisten Gegenstände eines Haushalts bringen wenig. Einzelne aber deutlich mehr, als man denkt. Welche das oft sind, steht im nächsten Abschnitt. Sieh vor allem auf Stempel, Marken und Signaturen. Die verraten Material und Hersteller.
Schritt 5: Entscheiden: behalten, weitergeben, entsorgen
Sortiere jeden Raum in drei Stapel: behalten, verkaufen oder verschenken, entsorgen. Entscheide Stück für Stück, nicht schrankweise. Bei Erinnerungsstücken hilft eine Frage: Wer in der Familie will es wirklich haben? Warum das Loslassen schwerfällt und was dabei hilft, steht im Beitrag Loslassen lernen.
Schritt 6: Verkaufen und verschenken, bevor geräumt wird
Was verkauft oder verschenkt werden soll, geht jetzt aus dem Haus:
- Einzelstücke über Kleinanzeigen oder an Händler. Fotos und Angaben aus der Erfassung sparen dabei Zeit.
- Sammlungen wie Münzen, Briefmarken oder Schallplatten im Ganzen anbieten, an Händler oder ein Auktionshaus. Hol mehr als eine Einschätzung ein.
- Möbel und Hausrat an Familie, Nachbarn oder ein Sozialkaufhaus.
Trag ein, wohin jedes Stück gegangen ist. Das schützt dich, wenn später jemand fragt.
Schritt 7: Angebote für den Rest einholen
Erst jetzt kommt die Entrümpelungsfirma ins Spiel, und nur für das, was übrig ist. So vergleichst du Angebote:
- Besichtigung vor Ort. Ein seriöses Angebot entsteht nach einer Besichtigung, nicht am Telefon.
- Schriftlich und als Festpreis. Darin steht, was geräumt wird, ob Entsorgung und Endreinigung inklusive sind und in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird.
- Wertanrechnung als Betrag. Rechnet die Firma verwertbare Stücke gegen, soll der Betrag im Angebot stehen.
- Preis je Kubikmeter hinterfragen. Frag nach, worauf er sich bezieht: auf den Hausrat, der wegkommt, oder auf die ganze Wohnung. Der Berliner Mieterverein berichtete von Firmen, die das nicht dazusagen.
- Mehrere Angebote. Zwei oder drei Angebote zeigen, was ein fairer Preis ist.
- Versicherung und Entsorgung erfragen. Wie ist die Firma gegen Schäden versichert, und wie entsorgt sie den Abfall? Nicht nur der Preis zählt.
- Impressum und Widerruf. Prüf, wer hinter der Firma steht. Beauftragst du per Telefon oder E-Mail, steht dir grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
- Sondermüll klären. Farben, Lacke und Chemikalien gehören nicht in den normalen Container.
Schritt 8: Übergeben und abschließen
Am Ende steht die Übergabe: Wohnung räumen lassen, Zählerstände ablesen und fotografieren, Schlüssel gegen Quittung abgeben, ein Übergabeprotokoll unterschreiben. Was in der Wohnung bleiben muss, oft Spüle und Herd, steht im Mietvertrag.
Danach kündigst oder meldest du ab, was noch läuft: Strom, Wasser und Heizung, Telefon und Internet, Rundfunkbeitrag, Versicherungen, Abos und den Mietvertrag. Ein Nachsendeauftrag bei der Post fängt Briefe auf, die noch kommen. Heb die Liste mit Fotos auf. Sie zeigt, was da war und wohin es gegangen ist.
Was werthaltig sein kann und oft im Container landet
Nicht jedes alte Stück ist wertvoll. Diese landen aber besonders oft im Container, obwohl sie Geld bringen können:
- Schmuck und Silber: Ringe, Ketten und Besteck mit Stempel wie 585, 750, 800 oder 925. Auch ein einzelner Ring kann allein als Metall etwas wert sein.
- Münzen und Briefmarken: Die meisten sind wenig wert. Einzelne Jahrgänge, Gedenkmünzen mit Silber oder ältere Marken aber schon.
- Porzellan und Glas: mit Bodenmarke eines bekannten Herstellers, vor allem vollständige Service.
- Uhren: auch alte Taschen- und Armbanduhren, gern mit Box und Papieren.
- Bilder und Grafiken: mit Signatur, Galerie-Etikett oder Rahmenaufkleber.
- Spielzeug und Bücher: Modelleisenbahn, Blechspielzeug, Erstausgaben.
Noch keine Ahnung, was ein Stück ist? Ein Foto genügt für eine erste Einordnung, mit einer Spanne als Orientierung.
Bei Gold und Silber zählt vor allem das Metall. Gewicht und Stempel reichen für eine erste Rechnung.
Wie du den Wert eines Stücks belastbarer einschätzt, steht im Beitrag Wert von Gegenständen ermitteln.
Was du dokumentierst, bevor geräumt wird
- Fotos jedes Raums vor der Räumung, mit offenen Schränken
- Die Liste der Stücke mit Fotos und Wertspanne
- Wohin jedes Stück ging: an wen verschenkt, an wen verkauft, zu welchem Preis
- Angebote und Rechnungen der Entrümpelungsfirma
- Zählerstände und Übergabeprotokoll
Diese Unterlagen helfen bei Fragen unter Erben, beim Nachlassgericht oder bei der Steuer. Ob sich Kosten der Auflösung steuerlich absetzen lassen, hängt vom Einzelfall ab. Das klärst du mit deiner Steuerberatung.
Wenn mehrere Erben mitreden
Dann gilt: erst gemeinsam entscheiden, dann räumen. Eine Person erfasst, alle anderen sehen die Liste. Wünsche sammelt ihr bis zu einem Stichtag. Wie ihr fair verteilt und den Rest gemeinsam verkauft, steht Schritt für Schritt im Beitrag Elternhaus auflösen mit Geschwistern. Wie Gemeinsame Bereiche dabei helfen, steht im Beitrag Hausrat aufteilen: Erbengemeinschaft, Familie, Nachbarschaft.
Typische Fehler
- Die Firma zuerst bestellen. Dann zahlst du für das Abtragen von Stücken, die sich hätten verkaufen oder verschenken lassen.
- Papiere mit wegwerfen. Testament, Policen und Belege gehören in die Kiste, die nicht angerührt wird.
- Verstecke übersehen. Was der Entrümpler übernimmt, gehört ihm danach in der Regel, auch der Umschlag im Schrank.
- Allein entscheiden. Im Erbfall entscheiden alle Erben gemeinsam.
- Angebote am Telefon annehmen. Ohne Besichtigung ist ein Preis nur eine Schätzung.
- Nichts aufschreiben. Ohne Liste lässt sich später nicht zeigen, was da war und wohin es ging.
Was OWNAMIC dabei nicht tut
- OWNAMIC räumt nicht und vermittelt keine Firma. Angebote holst du selbst ein.
- Keine Rechtsberatung. OWNAMIC sagt nichts zu Erbe, Ausschlagung, Mietvertrag oder Steuer.
- Keine Gutachten. Wertspannen dienen zur Orientierung. Für wertvolle Stücke lohnt ein Gutachten.
- Kein Verkauf. OWNAMIC stellt keine Anzeigen ein. Fotos und Angaben aus der Erfassung nutzt du selbst.
Checkliste zum Mitnehmen
- Geklärt, wer entscheidet, und den Termin für die leere Wohnung notiert
- Wohnung gründlich durchsucht, Papiere, Belege, Bargeld und Erinnerungen in einer eigenen Kiste gesichert
- Jeder Raum fotografiert und gefilmt, mit Keller und Dachboden
- Stempel, Marken und Signaturen geprüft, Wertvolles markiert
- Jeden Raum sortiert: behalten, verkaufen oder verschenken, entsorgen
- Verkauft, verschenkt und gespendet, und eingetragen, wohin jedes Stück ging
- Zwei oder drei Angebote nach Besichtigung eingeholt, schriftlich und als Festpreis
- Sondermüll getrennt entsorgt
- Übergabe mit Zählerständen, Schlüsseln und Protokoll erledigt
- Verträge gekündigt oder abgemeldet, Nachsendeauftrag gestellt
- Liste, Fotos und Rechnungen aufbewahrt
Weiterlesen: Weitergeben und vorsorgen · Ausmisten Raum für Raum · Elternhaus auflösen mit Geschwistern
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Quellen
- § 2032 BGB, Erbengemeinschaft: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2032.html
- § 1944 BGB, Ausschlagungsfrist: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html
- § 564 BGB, Tod des Mieters: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html
- anwalt.org: Private Haushaltsauflösung, Kosten und Ablauf: https://www.anwalt.org/haushaltsaufloesung/
- Berliner Mieterverein, MieterMagazin 5/2007: Wohnungsauflösung (Vorbesichtigung, Preise je Kubikmeter, was in der Wohnung bleibt): https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0507/050728.htm
- ARAG Verbraucherinformation „Alles muss raus!“ vom 30.01.2024 (Angebote, Gegenrechnung, Eigentum nach Übergabe, Versicherung, Abmelden): https://www.arag.com/medien/pdf/2024.01.30_arag_verbraucherinfo_haushaltsaufl%C3%B6sung.pdf
- Verbraucherzentrale Hamburg: Sperrmüll raus, Abzocke rein (Stand 25.06.2024): https://www.vzhh.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit/muell-verpackungen/sperrmuell-raus-abzocke-rein
Fristen und Regeln können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Die Angaben geben den allgemeinen Stand vom Oktober 2026 wieder.