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Jobwechsel durchrechnen: neues Gehalt, Lücke und Pendeln im Gesamtbild vergleichen

Jobwechsel mit eigenen Zahlen prüfen: neues Netto, Probezeit, Lücke, Pendeln, Umzug, Abfindung und Betriebsrente als Szenario neben dem Ist-Zustand.

Veröffentlicht von Adrian Vogel · Lesedauer: ca. 11 Minuten · Stand: Oktober 2026 · Rechtsraum: Deutschland

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Vorab: Diese Anleitung ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob eine Sperrzeit eintritt, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Wie eine Abfindung besteuert wird, entscheidet das Finanzamt. Geht es um einen Aufhebungsvertrag, eine Abfindung oder eine Betriebsrente? Dann lohnt ein Gespräch mit einer Fachanwältin, einer Steuerberatung oder dem Anbieter deiner Betriebsrente. OWNAMIC rechnet mit den Zahlen, die du einträgst. Es beschreibt, es berät nicht.

In Kürze:

  • Am Ende siehst du, was der neue Job über Jahre wirklich bringt.
  • Du brauchst altes und neues Netto, Kündigungsfrist, Pendelkosten und Unterlagen zur Betriebsrente.
  • Die Vorbereitung dauert etwa 30 Minuten.
  • OWNAMIC rechnet kein Brutto in Netto um und prüft keine Sperrzeit.

Wie das Gesamtbild grundsätzlich rechnet, steht im Beitrag Vermögensentwicklung fortschreiben: mehr als der Kontostand. Hier geht es um eine Entscheidung, die viele nur mit Blick auf das Bruttogehalt treffen. Die Frage lautet: Lohnt sich der neue Job, wenn man alles mitrechnet?

Eine silberne Stoppuhr mit grünem und rotem Druckknopf und Metallring liegt auf einem hellen Frotteetuch, dahinter unscharf eine Schale Müsli und ein Glas Milch
Bei einem Jobwechsel zählt das Timing: Kündigungsfrist, Probezeit, eine mögliche Lücke. Ein Szenario macht diese Monate sichtbar.

Was du wissen solltest

Brutto ist nicht Netto. Brutto ist dein Gehalt laut Vertrag. Netto ist, was nach Steuern und Abgaben ankommt. Ein höheres Brutto heißt nicht, dass im gleichen Verhältnis mehr ankommt. Das Netto hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören die Steuerklasse, die Kirchensteuer und der Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Auch eine Entgeltumwandlung zählt dazu. Das heißt: Ein Teil deines Bruttos fließt direkt in eine Betriebsrente. Für die Rechnung brauchst du das neue Netto. Das liefert ein Brutto-Netto-Rechner, etwa der Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Die Probezeit dauert höchstens sechs Monate. In dieser Zeit können beide Seiten mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Den allgemeinen Kündigungsschutz gibt es erst nach sechs Monaten im Betrieb. Und nur, wenn dort mehr als zehn Menschen arbeiten (Kündigungsschutzgesetz, §§ 1 und 23). Kündigungsschutz heißt: Der Arbeitgeber braucht dann einen anerkannten Grund, um dir zu kündigen. Wer wechselt, gibt diesen Schutz beim alten Arbeitgeber also erst einmal auf.

Eine Lücke kann teuer werden. Kündigst du selbst und hast noch keinen neuen Vertrag? Dann verhängt die Agentur für Arbeit meist eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Das gilt, wenn du keinen wichtigen Grund für die Kündigung hast (§ 159 Sozialgesetzbuch III, SGB III). In der Sperrzeit ruht das Arbeitslosengeld (ALG). Ruhen heißt: Es wird in dieser Zeit nicht gezahlt. Außerdem bekommst du insgesamt kürzer Geld. Bei zwölf Wochen Sperrzeit sinkt die Bezugsdauer um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III). Dasselbe kann bei einem Aufhebungsvertrag gelten. Das ist ein Vertrag, mit dem du und dein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gemeinsam beenden. Wichtig ist außerdem die Meldung. Du musst dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Jobs arbeitsuchend melden. Erfährst du erst später vom Ende, musst du dich innerhalb von drei Tagen melden (§ 38 SGB III).

Arbeitslosengeld ist kein Gehalt. Es beträgt 60 % eines pauschal berechneten Nettolohns. Mit Kind sind es 67 %.

Die Abfindung wird seit 2025 anders versteuert. Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung, wenn dein Job endet. Für sie gibt es die Fünftelregelung (§ 34 Einkommensteuergesetz, EStG). Sie verteilt die Abfindung für die Steuer rechnerisch auf fünf Jahre. So fällt die Steuer meist niedriger aus. Seit dem 1. Januar 2025 wendet der Arbeitgeber sie aber nicht mehr beim Lohnsteuerabzug an. Er behält zuerst die volle Lohnsteuer ein. Die Entlastung kommt erst mit der Einkommensteuererklärung. Im Monat der Auszahlung kommt also weniger an. Im Folgejahr gibt es vielleicht eine Erstattung. Endet der Job mit Abfindung vor Ablauf der Kündigungsfrist? Dann kann das Arbeitslosengeld zusätzlich eine Zeit lang ruhen (§ 158 SGB III).

Pendeln kostet und senkt die Steuer. Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Gezählt wird nur der einfache Weg zur Arbeit. Kosten für einen Umzug wegen des Jobs können Werbungskosten sein. Werbungskosten sind Ausgaben für deinen Beruf, die deine Steuer senken. Beides wirkt erst über die Steuererklärung.

Die Betriebsrente lässt sich oft mitnehmen. Ein Anspruch, den du schon erworben hast, heißt Anwartschaft. Unverfallbar heißt: Er bleibt dir, auch wenn du gehst. Anwartschaften aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar. Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge, gilt eine Bedingung. Du musst mindestens 21 Jahre alt sein. Und die Zusage muss mindestens drei Jahre bestanden haben (§ 1b Betriebsrentengesetz, BetrAVG). Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds kannst du den Wert mitnehmen. Du verlangst innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel, dass er zum neuen Arbeitgeber übertragen wird. Das geht nur bis zu einer Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (§ 4 Abs. 3 BetrAVG). Lass dir vom alten Arbeitgeber bescheinigen, wie hoch deine Anwartschaft ist.

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Vorbereitung: diese Zahlen brauchst du (30 Minuten)

  • dein aktuelles Netto aus der letzten Gehaltsabrechnung
  • das neue Netto aus einem Brutto-Netto-Rechner, mit deiner Steuerklasse und der Krankenkasse beim neuen Arbeitgeber
  • Sonderzahlungen alt und neu: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Bonus
  • deine Kündigungsfrist und den Starttermin im neuen Job. Daraus siehst du, ob dazwischen eine Lücke entsteht.
  • die Pendelkosten heute und künftig, ggf. Kosten für Umzug und neue Miete
  • bei einer Abfindung: den Bruttobetrag und eine Schätzung der Steuer mit und ohne Fünftelregelung
  • die Unverfallbarkeitsbescheinigung deiner Betriebsrente. Darin steht, welcher Anspruch dir bleibt.

Schritt 1: Den Ist-Zustand prüfen

Das Szenario baut auf deinem Status quo auf, also auf dem heutigen Stand. Fehlt dort das Gehalt, hat das Szenario nichts, woran es ansetzen kann.

Gehalt erfassen:

  1. Tippe auf Plus und dann auf Manuell.
  2. Wähle Einkommen und unter Genauer gesagt Gehalt.
  3. Trag unter Betrag dein Netto ein. Als Intervall wählst du Monatlich.
  4. Unter Arbeitgeber kannst du den Namen der Firma festhalten.

Das Feld Bruttobetrag wird gespeichert. Das Gesamtbild rechnet aber nur mit dem Betrag.

Sonderzahlungen erfasst du als eigenes Einkommen mit dem Intervall Jährlich. Das Gesamtbild verteilt einen Jahresbetrag gleichmäßig auf die zwölf Monate.

Pendeln heute. Erfasse deine Pendelkosten als laufende Ausgabe unter Ausgaben für Dienstleistungen. Das kann ein Jobticket sein, ein Abo oder die Kosten fürs Auto, die du sicher kennst. So kannst du sie im Szenario später gezielt ersetzen.

Öffne dann in der Edition Finanzen die Seite Gesamtbild. Sieh unter Details in die Datengrundlage. Einnahmen und Fixkosten müssen erfasst sein. Sonst bleibt die Grafik grau.

Schritt 2: Das Szenario anlegen und das neue Gehalt eintragen

Ein Szenario ist ein Was-wäre-wenn mit deinen echten Daten.

  1. Scroll im Gesamtbild unter Details zur Szenario-Leiste. Tippe auf das + (Neues Szenario).
  2. Im Reiter Vorlage wählst du Mit meinen Daten beginnen. Das ist der Status quo, noch ohne Änderung.
  3. Gib unter Name z. B. „Jobwechsel 2027" ein.
  4. Im Reiter Szenario-Objekte tippst du unter Szenario-Objekt hinzufügen auf Einkommen ändern.

Auf der Karte stellst du ein:

  • Bezieht sich auf: dein bisheriges Gehalt
  • Neuer Monatsbetrag: das neue Netto aus dem Rechner
  • Ab: der erste Arbeitstag im neuen Job
  • Bis: leer lassen, also offen

Ändern sich auch die Sonderzahlungen? Dann legst du ein zweites Einkommen ändern auf dem Objekt der Sonderzahlung an. Nimm dafür Änderung in Prozent. Denn das Feld Neuer Monatsbetrag gilt immer pro Monat. Fällt die Sonderzahlung im neuen Job ganz weg, trägst du −100 ein.

Schritt 3: Eine Lücke zwischen den Jobs abbilden

Gibt es keine Lücke, überspringst du diesen Schritt. Gibt es eine, teilst du die Zeit in Phasen auf. Jede Phase ist ein eigenes Einkommen ändern auf demselben Gehalt:

  1. Lücke: Änderung in Prozent mit −100. Ab dem Tag nach dem letzten Arbeitstag. Bis zum Tag vor dem neuen Start.
  2. Neuer Job: Neuer Monatsbetrag mit dem neuen Netto. Ab dem ersten Arbeitstag. Bis bleibt offen.

Die Zeiträume dürfen sich nicht überschneiden. Sonst meldet der Editor: „überschneidet sich mit einer anderen Änderung desselben Einkommens."

Arbeitslosengeld trägst du als eigene Einnahme ein. Das gilt nur für die Monate, in denen es wirklich gezahlt wird. Bei einer Sperrzeit von zwölf Wochen beginnt diese Einnahme also erst danach. Die Höhe nennt dir die Agentur für Arbeit. Brauchst du für die Lücke eine eigene Krankenversicherung? Dann kommt sie als Ausgabe pro Monat dazu. Kläre das mit deiner Krankenkasse.

Schritt 4: Pendeln, Umzug und Miete umstellen

Ein Szenario kann ein echtes Objekt nur ganz ein- oder ausschalten. Es kann es nicht ab einem Datum beenden. Für Kosten, die sich mit dem Wechsel ändern, gibt es deshalb einen ehrlichen Umweg:

  1. Im Reiter Meine Objekte schaltest du unter Fixkosten das bisherige Objekt aus. Das ist z. B. das Jobticket oder die Miete.
  2. Im Reiter Szenario-Objekte legst du dieselben Kosten als Ausgabe pro Monat an. Bis setzt du auf den letzten Tag vor dem Wechsel.
  3. Eine zweite Ausgabe pro Monat mit den neuen Kosten beginnt Ab dem Wechsel. Sie bleibt offen.

So zahlt das Szenario bis zum Wechsel die alten Kosten und danach die neuen. Einen Umzug trägst du als Ausgabe mit dem Intervall einmalig ein. Dazu gehören Umzugsfirma, Kaution und doppelte Miete in der Übergangszeit. Das Datum muss in der Zukunft liegen.

Durch Entfernungspauschale und Umzugskosten sparst du vielleicht Steuern. Hast du das mit einem Steuerrechner geschätzt? Dann kannst du es als einmalige Einnahme im Folgejahr eintragen. Lässt du es weg, rechnest du vorsichtiger.

Schritt 5: Eine Abfindung eintragen

Gibt es eine Abfindung, legst du zwei einmalige Einnahmen an:

  • Einnahme „Abfindung", einmalig, im Monat der Auszahlung. Der Betrag ist der nach der vollen Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält.
  • Einnahme „Erstattung Fünftelregelung", einmalig, im Folgejahr. Der Betrag ist die geschätzte Erstattung aus der Steuererklärung.

Willst du einen Teil der Abfindung anlegen? Dann fügst du einen Sparplan mit der Wiederholung Keine hinzu, ab dem Monat nach der Auszahlung. Für eine Sondertilgung deines Darlehens gibt es das Szenario-Objekt Sondertilgung. Sondertilgung heißt: Du zahlst außer der Reihe einen Teil des Kredits zurück. Beides schichtet Geld nur um. Das Nettovermögen ändert sich dadurch nicht. Nur die Geldwerte werden kleiner.

Schritt 6: Die Betriebsrente berücksichtigen

Das Gesamtbild rechnet keine Rentenansprüche aus. Hast du deine Betriebsrente als Finanzanlage mit ihrem aktuellen Wert erfasst? Dann bleibt dieser Wert beim Wechsel einfach stehen. Er ist nicht verloren.

Hast du für die Beiträge einen Sparplan am Objekt angelegt? Dann gehst du so vor:

  1. Im Reiter Meine Objekte schaltest du in der Gruppe Sparpläne & geplante Käufe/Verkäufe den bisherigen Plan aus.
  2. Mit dem Szenario-Objekt Sparplan legst du ab dem neuen Start einen Plan an.
  3. Unter Bezieht sich auf wählst du denselben Vertrag, wenn er übertragen wird. Für einen neuen Vertrag wählst du Neue Position mit der Vermögensklasse Finanzanlagen.

Achte darauf, nichts doppelt zu zählen. Bei einer Entgeltumwandlung ist der Beitrag schon aus deinem Netto heraus. Trägst du ihn zusätzlich als Sparplan ein, verlässt er dein Konto im Gesamtbild ein zweites Mal. Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder du lässt ihn weg. Dann wächst der Vertrag im Gesamtbild nicht. Oder du rechnest den Beitrag zum Netto hinzu und legst ihn als Sparplan an. Dann stimmt der Geldfluss, und der Vertrag wächst mit.

Schritt 7: Status quo und Wechsel vergleichen

Unten im Editor zeigt In diesem Szenario schon die Summen pro Monat. Mit Übernehmen siehst du das Szenario. Mit Speichern & übernehmen legst du es ab. Dann liest du:

  • Die graue Linie ist der Status quo (Vergleich), also der Weg ohne Wechsel.
  • Gegenüber Status quo nach … J. nennt den Unterschied am Ende des Zeitraums. Stell den Fortschreibungszeitraum auf 10, 20 oder 30 Jahre. Ein kleiner Unterschied pro Monat wird über Jahre groß.
  • Jahres-Überschuss / -Defizit unter Details zeigt, ob das Jahr des Wechsels rot wird. Das kann durch eine Lücke oder einen Umzug passieren.
  • Liquide Mittel in Jahr … aufgebraucht erscheint, wenn das Geld auf den Konten eine Lücke nicht trägt.

Beispiel (erfunden): Jonas verdient 3.100 € netto. Der neue Job bringt 3.350 € netto, also 250 € mehr. Das neue Pendeln kostet 120 € mehr im Monat. Es bleiben 130 € im Monat, 1.560 € im Jahr. Ein Umzug für 4.000 € ist damit nach gut zweieinhalb Jahren ausgeglichen. Zwei Monate Lücke mit 3.100 € Netto würden den Ausgleich um fast vier weitere Jahre verschieben.

Schritt 8: Die Probezeit als zweite Variante prüfen

Die meisten Wechsel gehen gut. Trotzdem willst du wissen, was passiert, wenn nicht.

  1. Speichere das Szenario. Tippe im Banner auf Szenario duplizieren.
  2. Benenne die Kopie, z. B. „Jobwechsel 2027 – Probezeit scheitert". Öffne sie mit Bearbeiten.
  3. Setz beim neuen Gehalt ein Bis nach sechs Monaten.
  4. Füge ein Einkommen ändern mit −100 % für die Monate der Suche hinzu, z. B. drei Monate.
  5. Danach kommt ein weiteres Einkommen ändern. Trag das Netto ein, das du dann realistisch erwartest.

Du kannst stattdessen auch die Vorlage Einkommen fällt weg wählen. Dann fallen ab dem nächsten Monat alle regelmäßigen Einnahmen weg. Das Gesamtbild zeigt dann, wie viele Monate dein Erspartes die Kosten trägt.

Über Szenario wählen … wechselst du zwischen den Varianten. Mit Zum Status quo kehrst du zurück. Jeder Seitenaufruf beginnt im Status quo.

Typische Fehler

  • Brutto vergleichen. 10 % mehr Brutto sind netto meist weniger als 10 %. Vergleich nur Netto mit Netto.
  • Die Lücke unterschätzen. Zwölf Wochen Sperrzeit plus kürzere Bezugsdauer sind schnell mehr als ein Monatsgehalt.
  • Das alte Objekt und die neue Ausgabe gleichzeitig zählen lassen. Fügst du die neue Pendelausgabe hinzu, schalte das alte Jobticket aus. Sonst zahlst du im Szenario doppelt.
  • Die Abfindung brutto eintragen. Ausgezahlt wird nach voller Lohnsteuer.
  • Sonderzahlungen vergessen. Fehlt im neuen Job das Weihnachtsgeld, kann das eine Gehaltserhöhung auffressen.

Was OWNAMIC dabei nicht tut

  • OWNAMIC rechnet kein Brutto in Netto um. Lohnsteuer, Sozialabgaben und Steuerklasse kennt es nicht. Das neue Netto kommt aus einem externen Rechner.
  • OWNAMIC prüft keine Sperrzeit. Es berechnet auch kein Arbeitslosengeld. Beides entscheidet die Agentur für Arbeit.
  • OWNAMIC berechnet keine Steuer auf die Abfindung. Es wendet auch keine Fünftelregelung an.
  • OWNAMIC bewertet keine Betriebsrente. Es zeigt, was du als Wert und Sparplan erfasst hast. Was der Vertrag im Alter zahlt, steht in deinen Unterlagen.
  • Ein echtes Objekt endet im Szenario nicht an einem Datum. Es zählt ganz oder gar nicht. Den Umweg über eine befristete Ausgabe zeigt Schritt 4.
  • Ein Szenario ist keine Zusage. Es zeigt, was aus deinen Zahlen folgt.

Checkliste zum Mitnehmen

  • Neues Netto mit einem Brutto-Netto-Rechner ermittelt, Sonderzahlungen alt und neu notiert
  • Gehalt netto als Gehalt erfasst, Sonderzahlungen als jährliches Einkommen
  • Szenario mit Mit meinen Daten beginnen angelegt und benannt
  • Einkommen ändern mit neuem Netto ab dem ersten Arbeitstag, Ende offen
  • Lücke als Phase mit −100 % eingetragen, Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit
  • Spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend gemeldet, falls eine Lücke droht
  • Altes Pendeln und alte Miete ausgeschaltet und als befristete Ausgabe ersetzt, neue Kosten ab Wechsel
  • Umzug und Abfindung als einmalige Beträge eingetragen, Abfindung netto
  • Betriebsrente: Unverfallbarkeitsbescheinigung angefordert, Übertragung binnen eines Jahres geprüft
  • Variante „Probezeit scheitert" dupliziert und mit dem Hauptszenario verglichen

Weiterlesen: Vermögensentwicklung fortschreiben: mehr als der Kontostand · Elternzeit durchrechnen · Vermögen im Blick

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Quellen

Fristen, Sätze und Grenzen gelten nach dem Stand Oktober 2026 und können sich ändern. Im Einzelfall entscheiden die Agentur für Arbeit, das Finanzamt und dein Arbeitsvertrag.

Häufige Fragen

Muss ich in OWNAMIC das Brutto oder das Netto eintragen?

Das Netto. Das Gesamtbild rechnet mit dem Betrag am Gehalt, also mit dem, was auf dem Konto ankommt. Das Feld „Bruttobetrag" kannst du ausfüllen. Es fließt aber nicht in die Rechnung ein. Das neue Netto rechnest du mit einem Brutto-Netto-Rechner aus, etwa dem Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Wie bilde ich eine Lücke zwischen zwei Jobs ab?

Mit zwei Szenario-Objekten „Einkommen ändern" auf deinem bisherigen Gehalt. Zuerst „Änderung in Prozent" mit −100 für die Monate ohne Gehalt. Danach ab Arbeitsbeginn ein „Neuer Monatsbetrag" ohne Ende. Arbeitslosengeld trägst du als eigene „Einnahme" ein. Nur für die Monate, in denen es wirklich gezahlt wird.

Wie rechne ich eine gescheiterte Probezeit durch?

Dupliziere dein Jobwechsel-Szenario. In der Kopie lässt du das neue Gehalt nach sechs Monaten enden. Danach fügst du eine Phase ohne Einkommen ein. So siehst du, wie lange deine Rücklage reicht. Das Hauptszenario bleibt dabei unverändert.

Berechnet OWNAMIC Steuern auf eine Abfindung?

Nein. Seit 2025 behält der Arbeitgeber die volle Lohnsteuer ein. Die Fünftelregelung senkt die Steuer erst über die Einkommensteuererklärung. Du trägst die Abfindung netto als einmalige Einnahme ein. Die geschätzte Erstattung kommt als zweite einmalige Einnahme ins Folgejahr. Die Beträge kommen aus einem Steuerrechner oder von deiner Steuerberatung.

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