Seit 2023 melden Online-Marktplätze dem Bundeszentralamt für Steuern, wer dort im Jahr 30-mal oder öfter verkauft oder mehr als 2.000 € einnimmt – auch private Verkäufer. Die Schwelle gilt je Plattform; eine Meldung heißt nicht, dass Steuern anfallen.
link Quelle: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), in Kraft seit 1. Januar 2023; Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7).
